Allgemeine Vorschriften
Errichtung und Betrieb von Anlagen
Erster Abschnitt: Genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 4 Genehmigung§ 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen§ 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen§ 8 Teilgenehmigung§ 8a Zulassung vorzeitigen Beginns§ 9 Vorbescheid§ 10 Genehmigungsverfahren§ 10a Sonderregelungen für das Genehmigungsverfahren bei Vorhaben nach der Richtlinie (EU) 2018/2001§ 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid§ 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung§ 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen§ 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen§ 14a Vereinfachte Klageerhebung§ 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien§ 17 Nachträgliche Anordnungen§ 18 Erlöschen der Genehmigung§ 19 Vereinfachtes Verfahren§ 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung§ 21 Widerruf der GenehmigungZweiter Abschnitt: Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind§ 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren§ 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz§ 24 Anordnungen im Einzelfall§ 25 Untersagung§ 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sindDritter Abschnitt: Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
§ 26 Messungen aus besonderem Anlass§ 27 Emissionserklärung§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen§ 29 Kontinuierliche Messungen§ 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen§ 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen§ 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen§ 31 Auskunftspflichten des BetreibersVierter Abschnitt: Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage
§ 31a Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU§ 31b Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie 2010/75/EU§ 31c Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193§ 31d Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193§ 31e (weggefallen)§ 31f (weggefallen)§ 31g (weggefallen)§ 31h (weggefallen)§ 31i (weggefallen)§ 31j (weggefallen)§ 31k (weggefallen)§ 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31kBeschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Erster Abschnitt: Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
§ 32 Beschaffenheit von Anlagen§ 33 Bauartzulassung§ 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen§ 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen§ 36 Ausfuhr§ 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen UnionZweiter Abschnitt: Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
§ 37a Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen§ 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen§ 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten§ 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen§ 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung§ 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse§ 37g Bericht der Bundesregierung§ 37h Mechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; VerordnungsermächtigungBeschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
§ 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen§ 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union§ 40 Verkehrsbeschränkungen§ 41 Straßen und Schienenwege§ 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen§ 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung
Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
Lärmminderungsplanung
Gemeinsame Vorschriften
§ 48 Verwaltungsvorschriften§ 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte§ 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen§ 49 Schutz bestimmter Gebiete§ 50 Planung§ 51 Anhörung beteiligter Kreise§ 51a Kommission für Anlagensicherheit§ 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit§ 52 Überwachung§ 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie§ 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation§ 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz§ 54 Aufgaben§ 55 Pflichten des Betreibers§ 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers§ 57 Vortragsrecht§ 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz§ 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten§ 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten§ 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten§ 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz§ 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte§ 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung§ 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung§ 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission§ 62 Ordnungswidrigkeiten§ 63 Rechtsbehelfe und Entfall der aufschiebenden Wirkung§§ 64 bis 65 (weggefallen)
Schlussvorschriften
§ 66 Fortgeltung von Vorschriften§ 67 Übergangsvorschrift§ 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands§§ 68 bis 72 (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)§ 73 Bestimmungen zum VerwaltungsverfahrenAnlage (zu § 3 Abs. 6)Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik