Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
Verfahren der Beschussprüfung
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen§ 12 Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen§ 13 Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die
gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist§ 14 Beschaffenheit pyrotechnischer Munition§ 15 Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und
Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte§ 16 Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und
Reizstoffsprühgeräten§ 17 Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
Verfahren bei der Bauartzulassung
Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
Zulassung von Munition
Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
Beschussrat
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 42 Ordnungswidrigkeiten§ 43 Inkrafttreten, AußerkrafttretenSchlussformel Anlage I Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des GesetzesAnlage II Beschusszeichen, PrüfzeichenAnlage III Prüfvorschriften für Patronen- und KartuschenmunitionAnlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten ReizstoffeAnlage V Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5Anlage VI Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse