BeamtVÜVBeamtenversorgungs-Übergangsverordnung

Geltungsbereich

Verwendung von Beamten und Richtern

Verwendung von Beamten und Richtern im Ruhestand

(Inkrafttreten)

(zu § 1 Abs. 1)Verzeichnis der zum Beamtenversorgungsgesetz erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften