BauO 2018 NRWLandesbauordnung 2018 NRWErster Abschnitt: Gestaltung
§ 9 Gestaltung§ 10 Anlagen der Außenwerbung, WarenautomatenZweiter Abschnitt: Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
§ 11 Baustelle§ 12 Standsicherheit§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse§ 14 Brandschutz§ 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz§ 16 VerkehrssicherheitDritter Abschnitt: Bauarten und Bauprodukte
§ 17 Bauarten§ 18 Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten§ 19 Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten§ 20 Verwendbarkeitsnachweise§ 21 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung§ 22 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis§ 23 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall§ 24 Übereinstimmungsbestätigung und -erklärung, Zertifizierung§ 25 Prüf-, Zertifizierungs- und ÜberwachungsstellenVierter Abschnitt: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Wände, Decken, Dächer
§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen§ 27 Tragende Wände, Stützen§ 28 Außenwände§ 29 Trennwände§ 30 Brandwände§ 31 Decken§ 32 DächerFünfter Abschnitt: Rettungswege, Treppen, Öffnungen, Umwehrungen
§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg§ 34 Treppen§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen§ 38 UmwehrungenSechster Abschnitt: Technische Gebäudeausrüstung
§ 39 Aufzüge§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle§ 41 Lüftungsanlagen§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur Energiebereitstellung§ 42a Solaranlagen§ 43 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler§ 44 Aufbewahrung fester Abfallstoffe§ 45 BlitzschutzanlagenSiebenter Abschnitt: Nutzungsbedingte Anforderungen
§ 46 Aufenthaltsräume§ 47 Wohnungen§ 48 Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze§ 49 Barrierefreies Bauen§ 50 Sonderbauten§ 51 Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude