Unterschutzstellung, Ausnahmen und Verbote
Teile und Erzeugnisse, Aufzeichnungspflichten
Haltung und Zucht, Anzeigepflichten
Unterabschnitt 1: Haltung und Anzeigepflichten
§ 7 Haltung von WirbeltierenUnterabschnitt 2: Zucht und Haltung von Greifvogelhybriden
§ 8 Begriffsbestimmungen§ 9 Zuchtverbot§ 10 Haltungsverbot§ 11 Flugverbot, EntweichenKennzeichnung
Ordnungswidrigkeiten
Ländervorbehalt
§ 17 LändervorbehaltAnlage 1 (zu § 1)Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten *)Erläuterungen zur Anlage 1Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3 Nr. 2)Liste der Tier- und Pflanzenarten, die als gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen von den Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 freigestellt sindAnlage 3 (zu § 5 Nr. 2)
Ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren und Pflanzen wild lebender
Arten sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene ErzeugnisseAnlage 4 (zu § 6 Abs. 1 Satz 2)
Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch
nach § 6 Abs. 1 Satz 2Anlage 5 (zu § 7 Abs. 2)
Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene ArtenAnlage 6 (zu § 12 Satz 1 und
§ 13 Abs. 1 Satz 1, 6 und 9 und Abs. 2 Satz 2)
KennzeichnungsmethodenAnlage 7 (zu § 15 Abs. 3 Satz 1)
Anforderungen an die Beschriftung von Ringen