Betriebsärzte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gemeinsame Vorschriften
§ 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für
Arbeitssicherheit§ 11 Arbeitsschutzausschuß§ 12 Behördliche Anordnungen§ 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte§ 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften§ 16 Öffentliche Verwaltung§ 17 Nichtanwendung des Gesetzes§ 18 Ausnahmen§ 19 Überbetriebliche Dienste§ 20 Ordnungswidrigkeiten§ 21 [Änderungsvorschrift]§ 22 Berlin-Klausel§ 23 InkrafttretenAnhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 1029)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -