Allgemeiner Teil
Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
§ 3 Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs§ 4 Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird§ 5 Anerkennung von Strom aus dem Netz§ 6 Zusätzliche Stromerzeugung§ 7 Zeitliche Korrelation§ 8 Geografische Korrelation§ 9 Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen§ 10 Treibhausgaseinsparungen§ 11 Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
Nachweise
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 14 Anerkannte Nachweise§ 15 Vorlage der NachweiseAbschnitt 2: Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 16 Ausstellung von Nachweisen§ 17 Inhalt und Form der Nachweise§ 18 Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen§ 19 Anforderungen an Massenbilanzsysteme§ 20 Fehlende oder nicht ausreichende Angaben§ 21 Weitere anerkannte Nachweise§ 22 Teilnachweise§ 23 Unwirksamkeit von NachweisenAbschnitt 3: Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 24 Anerkannte Zertifikate§ 25 Ausstellung von Zertifikaten§ 26 Inhalt der Zertifikate§ 27 Unwirksamkeit von Zertifikaten§ 28 Gültigkeit der Zertifikate§ 29 Weitere anerkannte ZertifikateAbschnitt 4: Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1: Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen§ 31 Anerkennung von Zertifizierungsstellen§ 32 Verfahren zur Anerkennung§ 33 Inhalt der Anerkennung§ 34 Erlöschen der Anerkennung§ 35 Widerruf der Anerkennung§ 36 Weitere anerkannte ZertifizierungsstellenUnterabschnitt 2: Aufgaben von Zertifizierungsstellen
§ 37 Führen von Verzeichnissen§ 38 Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten§ 39 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen§ 40 Weitere Berichte und Mitteilungen§ 41 Aufbewahrung, Umgang mit InformationenUnterabschnitt 3: Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 42 Überwachung und MaßnahmenUnterabschnitt 4: Vorläufige Anerkennung
§ 43 Vorläufige Anerkennung von ZertifizierungsstellenZentrales Register und elektronische Datenbank
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 46 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde§ 47 Evaluierung und Bestandsschutz§ 48 Datenübermittlung§ 49 Zuständigkeiten§ 50 Verfahren vor der zuständigen Behörde§ 51 Muster und Vordrucke§ 52 Informationsaustausch§ 53 Übergangsvorschrift§ 54 Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage (zu § 3 Absatz 6 Nummer 3)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz