13. BImSchVVerordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen

Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/687 der Kommission vom 26. September 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton

Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/738 der Kommission vom 9. Oktober 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas

Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2117 der Kommission vom 21. November 2017 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien

Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 5

§ 57 Anwendungsbereich§ 58 Begriffsbestimmungen

Unterabschnitt 2: Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 5

§ 59 Emissionsgrenzwerte

Unterabschnitt 3: Zusätzliche Vorschriften zur Messung und Überwachung zu Abschnitt 5

§ 60 Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

Unterabschnitt 4: Übergangsvorschriften zu Abschnitt 5

§ 61 Übergangsregelungen

Vorschriften für Großfeuerungsanlagen in der chemischen Industrie, die der mittelbaren Beheizung von Gütern in Reaktoren dienen

Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 6

§ 62 Anwendungsbereich§ 63 Begriffsbestimmungen

Unterabschnitt 2: Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 6

§ 64 Emissionsgrenzwerte

Unterabschnitt 3: Übergangsvorschriften zu Abschnitt 6

§ 65 Übergangsregelungen