Allgemeine Vorschriften
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 5 Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Montagebetriebs§ 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers§ 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers§ 9 Bevollmächtigter des Montagebetriebs, Bevollmächtigter des Herstellers§ 10 Allgemeine Pflichten des Einführers§ 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers§ 12 Pflichten des Händlers§ 13 Einführer oder Händler als Hersteller§ 14 Angabe der Wirtschaftsakteure