VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsprozessrecht
- 1.
- wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen,
- 2.
- wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist,
- 3.
- wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
- 4.
- wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
- 5.
- wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
Übersicht: Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsverfahren
Übersicht über die Arten und Rechtsfolgen des einstweiligen Rechtsschutzes nach den §§ 47; 80, 80a; 123 VwGO je nach statthaftem Hauptsacheverfahren.
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Statthaftes Hauptsache-verfahren |
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Vorläufiger Rechtsschutz |
Grds. hat schon der Widerspruch / die Anfechtungsklage selbst aufschiebende Wirkung Entfällt diese gem. § 80 II VwGO: |
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
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Regelungs-inhalt |
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