UStatG
References
in § 4 UStatG

UStatG  
Umweltstatistikgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Die Erhebung erfasst jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, bei den zuständigen Behörden
1.
für gefährliche Abfälle, über die Nachweise zu führen sind, die Erhebungsmerkmale
a)
Art und Menge der vom Erzeuger abgegebenen oder in eigenen Anlagen oder anderweitig behandelten, gelagerten und abgelagerten Abfälle,
b)
Abfallerzeuger nach Wirtschaftszweigen sowie deren Erzeugernummer,
2.
für die Verbringung von Abfällen in den, durch den und aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes die Erhebungsmerkmale
a)
Art und Menge der Abfälle nach Herkunfts- und Empfängerstaat,
b)
Art der Beseitigung und Verwertung.
Source: BMJ
Imported:
Here are your Documents and notes
Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Energie- & Umweltrecht
notes
for § 4 UStatG
No notes available.