SÜG NRW Sicherheitsüberprüfungsgesetz NRW
SÜG NRW
Sicherheitsüberprüfungsgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtOrdnungsrecht
Polizei- & Ordnungsrecht
Bei Sicherheitsüberprüfungsverfahren von betroffenen Personen, die vor dem 1. Januar 2011 mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut wurden und für die in den vergangenen zehn Jahren vor Inkrafttreten dieses Gesetzes keine Wiederholungsüberprüfung durchgeführt wurde, gilt § 21 Absatz 2 Satz 1 mit der Maßgabe bis zum 31. Dezember 2022, dass die Wiederholungsüberprüfung an die Stelle der nächsten regulären Aktualisierung tritt.
Source: Justizportal NRW
Imported:
- Here are your Schemata and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Polizei- & Ordnungsrecht
notes
for § 42 SÜG NRW
No notes available.