StGB Strafgesetzbuch
Strafrecht AT
- 1.
- in eine Weisung nach § 56c Abs. 3 Nr. 1 nicht einwilligt oder
- 2.
- einer Weisung, sich einer Heilbehandlung oder einer Entziehungskur zu unterziehen, oder einer Therapieweisung nicht nachkommt
- 1.
- in Fällen der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 2 aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass die verurteilte Person andernfalls alsbald in einen Zustand nach § 20 oder § 21 geraten wird, infolge dessen eine Gefährdung der Allgemeinheit durch die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten zu befürchten ist, oder
- 2.
- sich aus dem Verstoß gegen Weisungen nach § 68b Absatz 1 oder 2 oder auf Grund anderer bestimmter Tatsachen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Gefährdung der Allgemeinheit durch die Begehung weiterer erheblicher Straftaten zu befürchten ist, und
- a)
- gegen die verurteilte Person wegen Straftaten der in § 181b genannten Art eine Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verhängt oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde oder
- b)
- die Führungsaufsicht unter den Voraussetzungen des § 68b Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 eingetreten ist und die Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe oder die Unterbringung wegen eines oder mehrerer Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255, verhängt oder angeordnet wurde.
Übersicht: Brandstiftungsdelikte (§§ 306 ff. StGB)
Kurzübersicht und ausführliche Übersicht zu den Brandstiftungsdelikten nach den §§ 303, 306, 306a, 306b, 306c, 306d und 306f StGB.
- Inhaltsverzeichnis
- Kurzübersicht zu den Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB)
- Ausführliche Übersicht zu den Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB)
Kurzübersicht zu den Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB)
[Lies: Ab den weißen Spalten von oben nach unten.]
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Grundtatbestand |
§ 303 |
§ 306a I |
§ 306a II |
§ 306f I |
§ 306f II |
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Qualifikation |
§ 306 I (h.M.) |
§ 306b II |
§ 306b II |
- |
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Erfolgsqualifikation |
§ 306b I § 306c |
§ 306b I § 306c |
§ 305b I § 306c |
- |
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(Eigenständiges) |
§ 306d I |
§ 306d I |
§ 306d I § 306d II |
§ 306f III |
§ 306f III |
Ausführliche Übersicht zu den Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB)
[Lies: Ab den weißen Spalten von links nach rechts.]
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Grundtatbestand |
Qualifikation |
Erfolgsqualifikation |
(Eigenständiges) Fahrlässigkeitsdelikt |
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§ 303 |
§ 306 I an fremden Objekten § h.M.: § a.A.:
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§ 306b I Besonders schwere Brandstiftung bei schwerer Gesundheits-schädigung § 306c bei mindestens leichtfertig verursachter Todesfolge |
§ 306d I Fahrlässige Brandstiftung bei fahrlässig verursachter Gefahr |
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§ 306a I an gefährlichen Objekten |
§ 306b II bei konkreter Todesgefahr / |
§ 306b I s.o. § 306c s.o. |
§ 306d I Fahrlässige Brandstiftung bei fahrlässig verursachter Gefahr |
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§ 306a II mit (konkreter) Gesundheits-gefährdung |
§ 306b II s.o. |
§ 306b I s.o. § 306c s.o. |
§ 306d I bei fahrlässig verursachter Gefahr § 306d II bei fahrlässiger Handlung und fahrlässig verursachter Gefahr |
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§ 306f I für bes. feuergefährdete Tatobjekte |
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§ 306f III wie in Abs. 1 nur fahrlässige Tathandlung |
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§ 306f II wie in Abs. 1 plus (konkreter) Gesundheits-gefährdung |
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§ 306f III wie in Abs. 1, 2 und auch hier vorsätzliche Herbeiführung der Brandgefahr, aber nur fahrlässige Gesundheits-gefährdung |