StGB Strafgesetzbuch
Nichtvermögensdelikte
- 1.
- an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
- 2.
- an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
- 3.
- an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,
- 1.
- an einer Person unter sechzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
- 2.
- unter Ausnutzung ihrer Stellung an einer Person unter achtzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
- 1.
- sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, oder
- 2.
- den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,
Übersicht: Brandstiftungsdelikte (§§ 306 ff. StGB)
Kurzübersicht und ausführliche Übersicht zu den Brandstiftungsdelikten nach den §§ 303, 306, 306a, 306b, 306c, 306d und 306f StGB.
- Inhaltsverzeichnis
- Kurzübersicht zu den Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB)
- Ausführliche Übersicht zu den Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB)
Kurzübersicht zu den Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB)
[Lies: Ab den weißen Spalten von oben nach unten.]
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Grundtatbestand |
§ 303 |
§ 306a I |
§ 306a II |
§ 306f I |
§ 306f II |
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Qualifikation |
§ 306 I (h.M.) |
§ 306b II |
§ 306b II |
- |
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Erfolgsqualifikation |
§ 306b I § 306c |
§ 306b I § 306c |
§ 305b I § 306c |
- |
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(Eigenständiges) |
§ 306d I |
§ 306d I |
§ 306d I § 306d II |
§ 306f III |
§ 306f III |
Ausführliche Übersicht zu den Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB)
[Lies: Ab den weißen Spalten von links nach rechts.]
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Grundtatbestand |
Qualifikation |
Erfolgsqualifikation |
(Eigenständiges) Fahrlässigkeitsdelikt |
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§ 303 |
§ 306 I an fremden Objekten § h.M.: § a.A.:
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§ 306b I Besonders schwere Brandstiftung bei schwerer Gesundheits-schädigung § 306c bei mindestens leichtfertig verursachter Todesfolge |
§ 306d I Fahrlässige Brandstiftung bei fahrlässig verursachter Gefahr |
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§ 306a I an gefährlichen Objekten |
§ 306b II bei konkreter Todesgefahr / |
§ 306b I s.o. § 306c s.o. |
§ 306d I Fahrlässige Brandstiftung bei fahrlässig verursachter Gefahr |
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§ 306a II mit (konkreter) Gesundheits-gefährdung |
§ 306b II s.o. |
§ 306b I s.o. § 306c s.o. |
§ 306d I bei fahrlässig verursachter Gefahr § 306d II bei fahrlässiger Handlung und fahrlässig verursachter Gefahr |
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§ 306f I für bes. feuergefährdete Tatobjekte |
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§ 306f III wie in Abs. 1 nur fahrlässige Tathandlung |
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§ 306f II wie in Abs. 1 plus (konkreter) Gesundheits-gefährdung |
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§ 306f III wie in Abs. 1, 2 und auch hier vorsätzliche Herbeiführung der Brandgefahr, aber nur fahrlässige Gesundheits-gefährdung |