StGB Strafgesetzbuch
StGB
Strafgesetzbuch
StrafrechtStrafrecht BT
Nichtvermögensdelikte
In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- 1.
- eine Schußwaffe bei sich führt,
- 2.
- eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
- 3.
- durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
- 4.
- plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
Source: BMJ
Imported:
Übersicht: Sachbeschädigungsdelikte (§§ 303 ff. StGB)
StrafrechtStrafrecht BTVermögensdelikte
Übersicht zu den Sachbeschädigungsdelikten inkl. dazugehöriger Qualifikationen der §§ 303, 303a, 303b, 304, 305, 305a und 306 StGB
|
Grund-tatbestand |
§ 303 |
§ 303a |
§ 303b |
|
|
Qualifikation |
§ 305 § 305a § 306 I (h.M.) |
§ 303b I Nr. 1 |
- |
- |
|
Strafantrag |
§ 303c |
§ 303c |
§ 303c |
- |
Abgrenzung: Bei den nachfolgenden Brandstiftungsdelikten der §§ 306 ff. StGB werden zwar auch Gegenstände zerstört. Im Mittelpunkt steht dabei jedoch i.d.R. nicht das Eigentum, sondern die daraus resultierende Gefährdung für Personen. Sie werden daher nicht den Vermögensdelikten, sondern den Nichtvermögensdelikten zugerechnet.
Last edited:
Documents
for Nichtvermögensdelikte
notes
for § 125a StGB
No notes available.