MgFSG Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung
MgFSG
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse
Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Gehen aus einer grenzüberschreitenden Spaltung mehrere Gesellschaften hervor, so ist für jede hervorgehende Gesellschaft ein besonderes Verhandlungsgremium zu bilden. Wenn aus einer grenzüberschreitenden Spaltung mehrere Gesellschaften mit Sitz im Inland hervorgehen und die Zusammensetzung der jeweiligen besonderen Verhandlungsgremien nach den §§ 8 und 10 Absatz 3 identisch wäre, ist insoweit die Bildung nur eines besonderen Verhandlungsgremiums ausreichend.
Source: BMJ
Imported:
- Here are your Schemata and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Arbeits- & Dienstvertragsrecht
notes
for § 7 MgFSG
No notes available.