LPlG NRW
References
in § 22 LPlG NRW

LPlG NRW  
Landesplanungsgesetz NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Baurecht

Je eine Vertreterin oder ein Vertreter
- der Bergaufsicht (von der zuständigen Bezirksregierung),
- des Landesbetriebes Wald und Holz NRW,
- des Geologischen Dienstes - Landesbetrieb -,
- des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz,
- des Erftverbandes,
- des Bergbautreibenden,
- des Landschaftsverbandes Rheinland,
- des Landesbetriebes Straßenbau,
- der kommunalen Gleichstellungsstellen
nehmen mit beratender Befugnis an den Sitzungen des Braunkohlenausschusses teil.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter der kreisfreien Städte und der Kreise des Braunkohlenplangebietes nehmen mit beratender Befugnis an den Sitzungen des Braunkohlenausschusses teil, wenn Beratungsgegenstände im Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeiten der jeweiligen Gebietskörperschaften stehen.
Imported:

Übersicht: Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtBaurecht

Übersicht über die Unterschiede zwischen dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.

 

Relevanz: Im Rahmen des für eine Baugenehmigung zu durchlaufenden Baugenehmigungsverfahrens sind in aller Regel sowohl die bauplanungsrechtlichen als auch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Meist verweisen die Landesbauordnungen in ihren das Genehmigungsverfahren regelnden Normen auf die bundesrechtlichen Bauplanungsvorschriften (z.B. Verweis in § 63 Nr. 1 BauO Bln auf §§ 29 – 38 BauGB).  

 

 

Bauplanungsrecht

Bauordnungsrecht

Kernfrage

Wo darf gebaut werden?

Wie darf gebaut werden?

Bezugspunkt

Flächenbezogen

Objektbezogen

Kompetenz

Bundesrecht:

  • Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 I Nr. 18 GG)

Landesrecht:

  • Nicht Teil des Bodenrechts und damit nach Art. 70 I GG Kompetenz der Länder

  • Vorschriften dienen der Gefahrenabwehr

  • Im Kern Sicherheitsrecht

  • Früher sog. ‚Baupolizeirecht‘

Gesetze

BauGB und (auf Grundlage des § 9a BauGB erlassene) BauNVO

Landesbauordnungen

 

Last edited:
Documents
for Baurecht
notes
for § 22 LPlG NRW
No notes available.