LFGB Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Spezialisierungen
Lebensmittelrecht
Es ist verboten,
- 1.
- Mittel zum Tätowieren für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen,
- 2.
- Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen, als Mittel zum Tätowieren in den Verkehr zu bringen.
Source: BMJ
Imported:
- Here are your Schemata and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Lebensmittelrecht
notes
for § 26 LFGB
No notes available.