KiBiz NRW
References
in § 8 KiBiz NRW

KiBiz NRW  
Kinderbildungsgesetz NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Bildungsrecht

Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von Behinderungen bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderungen bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.
Imported:
Here are your Documents and notes
Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Bildungsrecht
notes
for § 8 KiBiz NRW
No notes available.