JustG NRW Justizgesetz NRW
JustG NRW
Justizgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Ist das Bergwerkseigentum durch Verleihung begründet oder durch Konsolidation, Teilung von Grubenfeldern oder Austausch von Feldesteilen erworben, so hat die zuständige Behörde das Grundbuchamt unter Mitteilung einer beglaubigten Abschrift der Verleihungsurkunde oder einer Ausfertigung des bestätigten Konsolidations-, Teilungs- oder Austauschakts um die Bewirkung der erforderlichen Eintragungen zu ersuchen.
Source: Justizportal NRW
Imported:
- Here are your Schemata and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Verwaltungsprozessrecht
notes
for § 98 JustG NRW
No notes available.