HeilBerG NRW
References
in § 92 HeilBerG NRW

HeilBerG NRW  
Heilberufsgesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

(1) Hält das Gericht eine Verletzung der Berufspflichten für erwiesen, so erkennt es im Urteil auf eine oder mehrere der in § 60 aufgeführten Maßnahmen.
(2) Anderenfalls stellt es im Urteil fest,
a) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht vorliegt oder
b) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht erwiesen ist.
Imported:
Here are your Schemata and notes
Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Medizinrecht
notes
for § 92 HeilBerG NRW
No notes available.