GOBT Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
- a)
- wenn in zweiter Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, anschließend,
- b)
- wenn Änderungen beschlossen sind, am zweiten Tag nach Verteilung der Drucksachen mit den beschlossenen Änderungen, früher nur, wenn auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Bundestages es beschließen; bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die für dringlich erklärt worden sind (Artikel 81 des Grundgesetzes), kann die Fristverkürzung mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschlossen werden. Für den Antrag gilt die Frist des § 20 Absatz 2 Satz 3.
Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten
Zentrale Übersicht über die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen: Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streit, Verfassungsbeschwerde, abstrakte sowie konkrete Normenkontrolle.
Die verwendete Terminologie der einzelnen Prüfungspunkte unterscheidet sich in der Literatur teilweise (daher die Zusätze in der Klammer).
Einigkeit besteht jedoch darüber, dass stets gefragt wird:
- Ist das BVerfG als Gericht zuständig?
- Wer kann Rechtsschutz ersuchen?
- Was kann dem Gericht zur Untersuchung vorgelegt werden?
- Warum wendet sich die Partei an das BVerfG?
- Besteht aus anderen Gründen kein Rechtsschutzbedürfnis?
- Wurde die erforderliche Form eingehalten?
- Wurde die ggf. erforderliche Frist eingehalten?
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Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
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Wer? |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
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Prozess
(teilw. auch Verfahrensfähigkeit) |
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Was? |
Antrags-
(teilw. auch: Streitgegenstand) |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
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Warum? |
Antrags- |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags-
(teilw. auch: Antragsgrund) |
Vorlage-
(teilw. auch: Vorlagegrund) |
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Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Rechtsweg-erschöpfung + ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Objektives Klarstellungs-interesse
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Entscheidungs-erheblichkeit
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Form |
§ 23 I, § 64 II BVerfGG |
§ 23 I, §§ 69, 64 II BVerfGG |
§ 23 I, § 92 BVerfGG |
§ 23 I BVerfGG |
§ 23 I, § 80 II BVerfGG |
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Frist |
§ 64 III BVerfGG |
§§ 69, 64 III BVerfGG |
§ 93 I, III BVerfGG |
Keine |
Keine |