GOBT Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
- a)
- die Stärke des Ausschusses,
- b)
- die Abkürzung der Fristen,
- c)
- die Sitzungszeit und die Tagesordnung,
- d)
- die Vertagung der Sitzung,
- e)
- die Vertagung der Beratung sowie über einen Antrag auf Aussprache oder Schluss der Aussprache,
- f)
- die Teilung der Frage,
- g)
- die Überweisung an einen Ausschuss,
- h)
- einen Einspruch nach § 39,
- i)
- die Durchführung geheimer Wahlen und
- j)
- sonstige, ausschließlich in dieser Geschäftsordnung geregelte Verfahrensanträge.
Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten
Zentrale Übersicht über die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen: Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streit, Verfassungsbeschwerde, abstrakte sowie konkrete Normenkontrolle.
Die verwendete Terminologie der einzelnen Prüfungspunkte unterscheidet sich in der Literatur teilweise (daher die Zusätze in der Klammer).
Einigkeit besteht jedoch darüber, dass stets gefragt wird:
- Ist das BVerfG als Gericht zuständig?
- Wer kann Rechtsschutz ersuchen?
- Was kann dem Gericht zur Untersuchung vorgelegt werden?
- Warum wendet sich die Partei an das BVerfG?
- Besteht aus anderen Gründen kein Rechtsschutzbedürfnis?
- Wurde die erforderliche Form eingehalten?
- Wurde die ggf. erforderliche Frist eingehalten?
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Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
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Wer? |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
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Prozess
(teilw. auch Verfahrensfähigkeit) |
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Was? |
Antrags-
(teilw. auch: Streitgegenstand) |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
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Warum? |
Antrags- |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags-
(teilw. auch: Antragsgrund) |
Vorlage-
(teilw. auch: Vorlagegrund) |
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Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Rechtsweg-erschöpfung + ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Objektives Klarstellungs-interesse
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Entscheidungs-erheblichkeit
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Form |
§ 23 I, § 64 II BVerfGG |
§ 23 I, §§ 69, 64 II BVerfGG |
§ 23 I, § 92 BVerfGG |
§ 23 I BVerfGG |
§ 23 I, § 80 II BVerfGG |
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Frist |
§ 64 III BVerfGG |
§§ 69, 64 III BVerfGG |
§ 93 I, III BVerfGG |
Keine |
Keine |