FeV Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV
Fahrerlaubnis-Verordnung
Spezialisierungen
Straßenverkehrsrecht
Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF)
Vorbemerkungen
- Farbe:
- rosa
- Format:
- DIN A5
- Umfang:
- 1 Blatt, einseitiger Druck
- Trägermaterial:
- Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m2ohne optische Aufheller
In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:
- 1.
- als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Bundesadler“,
- 2.
- nur unter UV-Licht sichtbare gelb und blau fluoreszierende Melierfasern,
- 3.
- chemische Reagenzien.
| Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) | Vordrucknummerierung | |||||
| Diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. | ||||||
Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers | ||||||
| Diese Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum gültig; soweit die Bescheinigung maschinell ausgefüllt ist, ist sie auch ohne Unterschrift der ausstellenden Behörde gültig. | ||||||
| Führerschein-Nr. (soweit vorhanden): | ||||||
| Fahrerlaubnisbehörde: | ||||||
| Ort: | ||||||
| Ausstellungsdatum: | ||||||
| Ausgehändigt durch die Fahrerlaubnisbehörde/den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr | ||||||
| (Stempel) | ||||||
| Name, Vorname: | ||||||
| geboren am: | in: | |||||
| ist berechtigt, Kraftfahrzeuge folgender Klasse/n zu führen | ||||||
| Klasse | Erteilungsdatum | Klassenbezogene Beschränkung/Auflagen/Zusatzangaben gem. Anlage 9 FeV | ||||
| AM | ||||||
| A1 | ||||||
| A2 | ||||||
| A | ||||||
| B | ||||||
| C1 | ||||||
| C | ||||||
| D1 | ||||||
| D | ||||||
| BE | ||||||
| C1E | ||||||
| CE | ||||||
| D1E | ||||||
| DE | ||||||
| L | ||||||
| T | ||||||
| Allgemeingültige Beschränkungen/Auflagen/Zusatzangaben: | ||||||
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