DRiG Deutsches Richtergesetz
Verwaltungsprozessrecht
- 1.
- wenn der Ernannte nicht die Befähigung zum Richteramt besaß,
- 2.
- wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung eines Richterwahlausschusses unterblieben war und der Richterwahlausschuß die nachträgliche Bestätigung abgelehnt hat,
- 3.
- wenn die Ernennung durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde oder
- 4.
- wenn nicht bekannt war, daß der Ernannte ein Verbrechen oder Vergehen begangen hatte, das ihn der Berufung in das Richterverhältnis unwürdig erscheinen läßt, und er deswegen rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird.
Übersicht: Verwaltungsprozessrechtliche Verfahrensarten
Zentrale Übersicht über die verwaltungsproessrechtlichen Verfahrensarten nach der VwGO und deren jeweilige Statthaftigkeit.
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Rechtsqualität des Klageobjekts |
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Verwaltungsakt |
Norm |
Realakt |
Rechtsverhältnis |
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Kläg. Be-geh-ren |
Aufhe-bung / Unter-lassung |
Nicht erledigter VA ➝ Anfechtungsklage |
Untergesetzliche Rechtsnormen des Landesrechts➝ Normenkontrolle In Berlin und Hamburg mangels Verfahren nach § 47 I Nr. 2 VwGO für diese Fälle wegen Art. 19 IV GG (BVerwG) ➝ Allg. Feststellungsklage |
Allg. Leistungsklage |
Für jegliches Rechtsverhältnis denkbar, aber subsidiär zu anderen Verfahrensarten (§ 43 II 1 VwGO) ➝ (Positive / negative)
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Drohender künftiger VA (Nichterlass) ➝ Allg. Leistungsklage |
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Erlass / Vor-nahme |
Künftig begehrter VA ➝ Verpflichtungsklage |
Erlass (‚echte‘) oder Änderung (‚unechte Normerlassklage‘) ➝ „Normerlassklage“
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Allg. Leistungsklage §§ 43 II 1, 113 IV VwGO |
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Fest-stellung |
Nichtiger VA ➝ Allg. Feststellungsklage |
Ggf. inzidente Prüfung der Rechtsmäßigkeit i.R.d.
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(Positive / negative)
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Im Prozess erledigter VA ➝ Fortsetzungsfeststellungsklage |
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Vor Klageerhebung Fortsetzungs-feststellungsklage
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