DRiG Deutsches Richtergesetz
Verwaltungsprozessrecht
- 1.
- als Beamter des höheren Dienstes,
- 2.
- im deutschen öffentlichen Dienst oder im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in einem Amt des höheren Dienstes entsprochen hat,
- 3.
- als habilitierter Lehrer des Rechts an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule,
- 4.
- als Rechtsanwalt, Notar oder als Assessor bei einem Rechtsanwalt oder Notar,
- 5.
- in anderen Berufen, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung wie die unter den Nummern 1 bis 4 genannten Tätigkeiten geeignet war, Kenntnisse und Erfahrungen für die Ausübung des Richteramts zu vermitteln.
Die Anrechnung von mehr als zwei Jahren dieser Tätigkeiten setzt besondere Kenntnisse und Erfahrungen des zu Ernennenden voraus.
Übersicht: Verwaltungsprozessrechtliche Verfahrensarten
Zentrale Übersicht über die verwaltungsproessrechtlichen Verfahrensarten nach der VwGO und deren jeweilige Statthaftigkeit.
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Rechtsqualität des Klageobjekts |
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Verwaltungsakt |
Norm |
Realakt |
Rechtsverhältnis |
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Kläg. Be-geh-ren |
Aufhe-bung / Unter-lassung |
Nicht erledigter VA ➝ Anfechtungsklage |
Untergesetzliche Rechtsnormen des Landesrechts➝ Normenkontrolle In Berlin und Hamburg mangels Verfahren nach § 47 I Nr. 2 VwGO für diese Fälle wegen Art. 19 IV GG (BVerwG) ➝ Allg. Feststellungsklage |
Allg. Leistungsklage |
Für jegliches Rechtsverhältnis denkbar, aber subsidiär zu anderen Verfahrensarten (§ 43 II 1 VwGO) ➝ (Positive / negative)
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Drohender künftiger VA (Nichterlass) ➝ Allg. Leistungsklage |
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Erlass / Vor-nahme |
Künftig begehrter VA ➝ Verpflichtungsklage |
Erlass (‚echte‘) oder Änderung (‚unechte Normerlassklage‘) ➝ „Normerlassklage“
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Allg. Leistungsklage §§ 43 II 1, 113 IV VwGO |
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Fest-stellung |
Nichtiger VA ➝ Allg. Feststellungsklage |
Ggf. inzidente Prüfung der Rechtsmäßigkeit i.R.d.
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(Positive / negative)
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Im Prozess erledigter VA ➝ Fortsetzungsfeststellungsklage |
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Vor Klageerhebung Fortsetzungs-feststellungsklage
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