CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Jede Partei des Verfahrens kann einen Antrag auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zum Spruchkörper stellen, welcher die Angabe des maßgeblichen technischen Gebiets enthalten muss.
- Der Antrag ist so früh wie möglich im schriftlichen Verfahren zu stellen. Einem Antrag, der nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens eingereicht wird [Regel 35], wird nur stattgegeben, wenn dies angesichts geänderter Umstände wie beispielsweise neuen Vorbringens der Gegenpartei, gerechtfertigt ist und das Gericht den Antrag zugelassen hat.
- Wenn die Anforderungen der Absätze 1 und 2 erfüllt sind, weist der Präsident des Gerichts erster Instanz nach Rücksprache mit dem Berichterstatter dem Spruchkörper einen technisch qualifizierten Richter zu.
Source: Unified Patent Court
Imported:
- Here are your Documents and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for
No Documents available
notes
for Regel 33 CPR
No notes available.