CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Ist das Gericht der Ansicht, dass das Verhalten eines Parteivertreters gegenüber dem Gericht, einem Richter des Gerichts oder einem Mitarbeiter der Kanzlei mit der Würde des Gerichts oder mit den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Rechtspflege nicht vereinbar ist oder ein Vertreter seine Rechte für andere Zwecke als diejenigen nutzt, für die sie gewährt wurden, oder anderweitig gegen einen gemäß Regel 290.2 verabschiedeten Verhaltenskodex verstößt, hat es die betreffende Person hierüber zu unterrichten. Aus denselben Gründen kann das Gericht die betreffende Person, nachdem es ihr rechtliches Gehör gewährt hat, jederzeit durch Anordnung vom Verfahren ausschließen. Diese Anordnung hat sofortige Wirkung.
- Wird ein Parteivertreter vom Verfahren ausgeschlossen, wird das Verfahren für einen vom Vorsitzenden Richter festgelegten Zeitraum ausgesetzt, um der betreffenden Partei die Bestellung eines anderen Vertreters zu ermöglichen.
Source: Unified Patent Court
Imported:
- Here are your Documents and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for
No Documents available
notes
for Regel 291 CPR
No notes available.