CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Solange noch keine Endentscheidung über eine Klage ergangen ist, kann der Kläger die Rücknahme seiner Klage beantragen. Das Gericht entscheidet über den Antrag nach Anhörung der anderen Partei. Der Rücknahmeantrag wird nicht zugelassen, wenn die andere Partei ein berechtigtes Interesse daran hat, dass das Gericht über die Klage entscheidet.
- Wird die Rücknahme zugelassen, erlässt das Gericht
(a) eine Entscheidung, mit der das Verfahren für beendet erklärt wird;
(b) eine Anordnung, dass die Entscheidung in das Register aufgenommen wird;
(c) eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1 Kapitel 5.
Die Rücknahme der Klage durch den Kläger hat keine Auswirkungen auf etwaige Widerklagen. Das Gericht kann eine Widerklage auf Nichtigerklärung jedoch an die Zentralkammer verweisen.
Source: Unified Patent Court
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