CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Nach Ablauf der in den Regeln 224 bis 238 genannten Fristen trifft der Berichterstatter alle erforderlichen Vorbereitungen für die mündliche Verhandlung. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Regel 222 entsprechen die Befugnisse und Pflichten des Berichterstatters, soweit angemessen, denen, die in den Regeln 101 bis 100 niederlegt sind.
- Sobald der Berichterstatter das Berufungsverfahren als reif für eine mündliche Verhandlung erachtet, lädt er die Parteien zur mündlichen Verhandlung. Außer bei Berufungen gegen die in den Regeln 220.1(c) und 220.2 genannten Anordnungen und vorbehaltlich einer Beschleunigungsanordnung gemäß Regel 230.3 beträgt die Ladungsfrist mindestens zwei Monate, sofern sich die Parteien nicht auf eine kürzere Frist einigen. Mit der Ladung gilt das Zwischenverfahren als abgeschlossen und beginnt das mündliche Verfahren. Der Vorsitzende Richter übernimmt in Absprache mit dem Berichterstatter die Leitung des Verfahrens.
Source: Unified Patent Court
Imported:
- Here are your Documents and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for
No Documents available
notes
for Regel 239 CPR
No notes available.