CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Die Entscheidung, die Berufung gemäß den Regeln 224.1, 229.2 oder 233.2 als unzulässig zurückzuweisen, kann vom Berufungskläger innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung ohne Vorlage neuer Berufungsgründe angefochten werden.
- Die Klage wird gemäß Regel 345.3 und 345.8 einem Spruchkörper zugewiesen.
- Wird die Entscheidung, eine Berufung als unzulässig zurückzuweisen, aufgehoben, nimmt die Berufung ihren üblichen Verlauf.
- Der Berufungskläger hat eine Gebühr für die Anfechtung gemäß Teil 6 zu entrichten.
Source: Unified Patent Court
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