CPR
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in Regel 173 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Für die justizielle Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme wendet das Gericht eine der in den folgenden Rechtsinstrumenten vorgesehenen Methoden an:
  1. Die Verordnung (EU) Nr. 2020/1783, soweit anwendbar;
  2. das Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, soweit anwendbar, oder jedes andere anwendbare Übereinkommen oder jede andere Vereinbarung; oder
  3. soweit kein solches Übereinkommen oder keine solche Vereinbarung in Kraft ist, das nationale Recht hinsichtlich der für die justizielle Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme zu befolgenden Verfahren.
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