BWO Bundeswahlordnung
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
| Gemeinde .................................................... | Wahlbezirk .............................................. | |
| Kreis ........................................................... | ||
| Wahlkreis .................................................... | ||
| Land ........................................................... | ||
| Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses | ||
| für die Wahl zum Deutschen Bundestag am ............................ | ||
Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Deutschen Bundestag nach den Vorschriften der Bundeswahlordnung (§§ 16 bis 18) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 12 des Bundeswahlgesetzes und sind nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom .............................. in der Zeit vom .............................. bis .............................. für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen.
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden.
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am ...................... ortsüblich bekannt gemacht worden.
| Das Wählerverzeichnis umfasst ................. Blätter. | |||||||
| Berichtigt gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 der Bundes- wahlordnung | Berichtigt gemäß § 53 Abs. 2 Satz 3 der Bundes- wahlordnung | ||||||
| Kennbuchstabe | |||||||
| Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | ............... Personen | ............... Personen | ............... Personen | |||
| Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | ............... Personen | ............... Personen | ............... Personen | |||
| Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen | ............... Personen | ............... Personen | ............... Personen | |||
| ____ | ____ | ||||||
| ..................................., (Ort) | ..................................., (Ort) | ||||||
| den .......................... | den .......................... | ||||||
| Der Wahlvorsteher | Der Wahlvorsteher | ||||||
| ................................... | ................................... | ||||||
| (Dienstsiegel) | ......................................................., den ..................................... Die Gemeindebehörde | ||||||
| ...................................................................................................... | |||||||
Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten
Zentrale Übersicht über die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen: Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streit, Verfassungsbeschwerde, abstrakte sowie konkrete Normenkontrolle.
Die verwendete Terminologie der einzelnen Prüfungspunkte unterscheidet sich in der Literatur teilweise (daher die Zusätze in der Klammer).
Einigkeit besteht jedoch darüber, dass stets gefragt wird:
- Ist das BVerfG als Gericht zuständig?
- Wer kann Rechtsschutz ersuchen?
- Was kann dem Gericht zur Untersuchung vorgelegt werden?
- Warum wendet sich die Partei an das BVerfG?
- Besteht aus anderen Gründen kein Rechtsschutzbedürfnis?
- Wurde die erforderliche Form eingehalten?
- Wurde die ggf. erforderliche Frist eingehalten?
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Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
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Wer? |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
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Prozess
(teilw. auch Verfahrensfähigkeit) |
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Was? |
Antrags-
(teilw. auch: Streitgegenstand) |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
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Warum? |
Antrags- |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags-
(teilw. auch: Antragsgrund) |
Vorlage-
(teilw. auch: Vorlagegrund) |
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Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Rechtsweg-erschöpfung + ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Objektives Klarstellungs-interesse
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Entscheidungs-erheblichkeit
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Form |
§ 23 I, § 64 II BVerfGG |
§ 23 I, §§ 69, 64 II BVerfGG |
§ 23 I, § 92 BVerfGG |
§ 23 I BVerfGG |
§ 23 I, § 80 II BVerfGG |
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Frist |
§ 64 III BVerfGG |
§§ 69, 64 III BVerfGG |
§ 93 I, III BVerfGG |
Keine |
Keine |