BWO Bundeswahlordnung
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
- 1.
- der Einrichtungen, für die ein Sonderwahlbezirk gebildet worden ist (§ 13),
- 2.
- der kleineren Krankenhäuser, kleineren Alten- oder Pflegeheime, Klöster, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten, für deren Wahlberechtigte die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand vorgesehen ist (§§ 8 und 62 bis 64),
- 1.
- die wahlberechtigten Personen, die sich in der Einrichtung befinden oder dort beschäftigt sind und die in Wählerverzeichnissen anderer Gemeinden des gleichen Wahlkreises geführt werden, zu verständigen, dass sie in der Einrichtung nur wählen können, wenn sie sich von der Gemeindebehörde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, einen Wahlschein beschafft haben,
- 2.
- die wahlberechtigten Personen, die sich in der Einrichtung befinden oder dort beschäftigt sind und die in Wählerverzeichnissen von Gemeinden anderer Wahlkreise geführt werden, zu verständigen, dass sie ihr Wahlrecht nur durch Briefwahl in ihrem Heimatwahlkreis ausüben können und sich dafür von der Gemeindebehörde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beschaffen müssen.
Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten
Zentrale Übersicht über die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen: Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streit, Verfassungsbeschwerde, abstrakte sowie konkrete Normenkontrolle.
Die verwendete Terminologie der einzelnen Prüfungspunkte unterscheidet sich in der Literatur teilweise (daher die Zusätze in der Klammer).
Einigkeit besteht jedoch darüber, dass stets gefragt wird:
- Ist das BVerfG als Gericht zuständig?
- Wer kann Rechtsschutz ersuchen?
- Was kann dem Gericht zur Untersuchung vorgelegt werden?
- Warum wendet sich die Partei an das BVerfG?
- Besteht aus anderen Gründen kein Rechtsschutzbedürfnis?
- Wurde die erforderliche Form eingehalten?
- Wurde die ggf. erforderliche Frist eingehalten?
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Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
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Wer? |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
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Prozess
(teilw. auch Verfahrensfähigkeit) |
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Was? |
Antrags-
(teilw. auch: Streitgegenstand) |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
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Warum? |
Antrags- |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags-
(teilw. auch: Antragsgrund) |
Vorlage-
(teilw. auch: Vorlagegrund) |
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Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Rechtsweg-erschöpfung + ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Objektives Klarstellungs-interesse
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Entscheidungs-erheblichkeit
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Form |
§ 23 I, § 64 II BVerfGG |
§ 23 I, §§ 69, 64 II BVerfGG |
§ 23 I, § 92 BVerfGG |
§ 23 I BVerfGG |
§ 23 I, § 80 II BVerfGG |
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Frist |
§ 64 III BVerfGG |
§§ 69, 64 III BVerfGG |
§ 93 I, III BVerfGG |
Keine |
Keine |