BWahlG Bundeswahlgesetz
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
- I.
- Der Bericht des Statistischen Bundesamtes über die Entwicklung des Wahlkostenindexes gemäß § 50 Absatz 3 Satz 3 umfasst:
- 1.
- die Darstellung der prozentualen Entwicklung des Wahlkostenindexes bezogen auf das Vorjahr und
- 2.
- die Fortrechnung der Beträge nach § 50 Absatz 3 Satz 2 anhand der jährlichen prozentualen Entwicklung des Wahlkostenindexes mit jeweils auf vier Dezimalstellen gerundeten Beträgen; die Beträge sind aufzurunden, wenn der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 5 bis 9 folgt, ansonsten sind sie abzurunden.
- II.
- Der Wahlkostenindex beinhaltet folgende Indexreihen des Statistischen Bundesamtes:
1. aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste in der Gesamtwirtschaft ohne Sonderzahlungen die Indexreihe Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (WZ O) mit einem Anteil von
75 Prozent,2. aus dem Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte a) die Indexreihe Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton oder Pappe (GP 1723) mit einem Anteil von
2 Prozent,b) die Indexreihe Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen (GP 181212) mit einem Anteil von
5 Prozent,c) die Indexreihe Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte (GP 262) mit einem Anteil von
7 Prozent,d) die Indexreihe Büromöbel, Ladenmöbel aus Holz (GP 3101) mit einem Anteil von 4 Prozent, 3. aus den Verbraucherpreisindizes für Deutschland a) die Indexreihe Wohnungsmiete, einschließlich Mietwert von Eigentümerwohnung (SEA-VPI-Nr. 041) mit einem Anteil von
4 Prozentund b) die Indexreihe Strom, Gas und andere Brennstoffe (SEA-VPI-Nr. 045) mit einem Anteil von 3 Prozent.
Übersicht: Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart
Fragenkatalog zum gedanklichen Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Inhaltsverzeichnis
- Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
- Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
- Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Die Wahl der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart wird in der Klausur nicht begründet. Umso treffsicherer muss die Auswahl stattfinden. Dabei helfen die nachfolgenden gedanklichen Vorfragen.
Versiertere Kandidat*innen können auch direkt einen Blick auf die Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten werfen.
Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
Handelt es sich etwa um ein Gesetz, kommen insb. die beiden Normenkontrollen und ggf. eine Verfassungsbeschwerde in Betracht.
Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
Wird etwa Klarheit über die Rechte und Pflichten zweier Bundesorgane oder des Bundes und der Länder ersucht, kommen das Organstreitverfahren und der Bund-Länder-Streit in Betracht.
Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Spätestens hier lassen sich die Verfahrensarten endgültig voneinander unterscheiden. Ersucht beispielsweise eine Einzelperson selbst vor dem BVerfG Rechtsschutz, kommt die (Individual-)Verfassungsbeschwerde in Frage.
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I. Frage: |
Maßnahme oder Unterlassung |
Jeder Akt der |
Gesetz |
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II. Frage: |
Streit über Rechte
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Streit über Rechte |
Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten von Bürgern durch den Staat |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht
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III. Frage: |
Oberste Bundesorgane / andere im GG oder der GO eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattete Organe |
Bund (Bundesreg.) /
= Staat v. Staat: |
Einzelperson
= Bürger v. Staat |
Bundesreg. / Landesreg. / |
Gericht (Richter) |
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Ergebnis: |
Organstreitverfahren, |
Bund-Länder-Streit, |
Verfassungsbeschwerde, |
Abstrakte Normenkontrolle, Art. 94 I Nr. 2 GG, |
Konkrete |