BWahlG Bundeswahlgesetz
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
- 1.
- die Form oder Frist des § 19 nicht gewahrt ist,
- 2.
- die nach § 20 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 erforderlichen gültigen Unterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner fehlen, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden,
- 3.
- bei einem Parteiwahlvorschlag die Parteibezeichnung fehlt, die nach § 18 Abs. 2 erforderliche Feststellung der Parteieigenschaft abgelehnt ist oder die Nachweise des § 21 nicht erbracht sind,
- 4.
- der Bewerber mangelhaft bezeichnet ist, so daß seine Person nicht feststeht, oder
- 5.
- die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt.
Übersicht: Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart
Fragenkatalog zum gedanklichen Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Inhaltsverzeichnis
- Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
- Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
- Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Die Wahl der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart wird in der Klausur nicht begründet. Umso treffsicherer muss die Auswahl stattfinden. Dabei helfen die nachfolgenden gedanklichen Vorfragen.
Versiertere Kandidat*innen können auch direkt einen Blick auf die Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten werfen.
Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
Handelt es sich etwa um ein Gesetz, kommen insb. die beiden Normenkontrollen und ggf. eine Verfassungsbeschwerde in Betracht.
Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
Wird etwa Klarheit über die Rechte und Pflichten zweier Bundesorgane oder des Bundes und der Länder ersucht, kommen das Organstreitverfahren und der Bund-Länder-Streit in Betracht.
Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Spätestens hier lassen sich die Verfahrensarten endgültig voneinander unterscheiden. Ersucht beispielsweise eine Einzelperson selbst vor dem BVerfG Rechtsschutz, kommt die (Individual-)Verfassungsbeschwerde in Frage.
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I. Frage: |
Maßnahme oder Unterlassung |
Jeder Akt der |
Gesetz |
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II. Frage: |
Streit über Rechte
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Streit über Rechte |
Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten von Bürgern durch den Staat |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht
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III. Frage: |
Oberste Bundesorgane / andere im GG oder der GO eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattete Organe |
Bund (Bundesreg.) /
= Staat v. Staat: |
Einzelperson
= Bürger v. Staat |
Bundesreg. / Landesreg. / |
Gericht (Richter) |
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Ergebnis: |
Organstreitverfahren, |
Bund-Länder-Streit, |
Verfassungsbeschwerde, |
Abstrakte Normenkontrolle, Art. 94 I Nr. 2 GG, |
Konkrete |