BWahlG Bundeswahlgesetz
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
- 1.
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- 2.
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- 3.
- nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- 1.
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- 2.
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
- 1.
- für Seeleute sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses nach dem Flaggenrechtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung die Bundesflagge zu führen berechtigt ist,
- 2.
- für Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist,
- 3.
- für im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte die Anstalt oder die entsprechende Einrichtung.
Übersicht: Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart
Fragenkatalog zum gedanklichen Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Inhaltsverzeichnis
- Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
- Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
- Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Die Wahl der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart wird in der Klausur nicht begründet. Umso treffsicherer muss die Auswahl stattfinden. Dabei helfen die nachfolgenden gedanklichen Vorfragen.
Versiertere Kandidat*innen können auch direkt einen Blick auf die Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten werfen.
Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
Handelt es sich etwa um ein Gesetz, kommen insb. die beiden Normenkontrollen und ggf. eine Verfassungsbeschwerde in Betracht.
Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
Wird etwa Klarheit über die Rechte und Pflichten zweier Bundesorgane oder des Bundes und der Länder ersucht, kommen das Organstreitverfahren und der Bund-Länder-Streit in Betracht.
Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Spätestens hier lassen sich die Verfahrensarten endgültig voneinander unterscheiden. Ersucht beispielsweise eine Einzelperson selbst vor dem BVerfG Rechtsschutz, kommt die (Individual-)Verfassungsbeschwerde in Frage.
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I. Frage: |
Maßnahme oder Unterlassung |
Jeder Akt der |
Gesetz |
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II. Frage: |
Streit über Rechte
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Streit über Rechte |
Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten von Bürgern durch den Staat |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht
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III. Frage: |
Oberste Bundesorgane / andere im GG oder der GO eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattete Organe |
Bund (Bundesreg.) /
= Staat v. Staat: |
Einzelperson
= Bürger v. Staat |
Bundesreg. / Landesreg. / |
Gericht (Richter) |
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Ergebnis: |
Organstreitverfahren, |
Bund-Länder-Streit, |
Verfassungsbeschwerde, |
Abstrakte Normenkontrolle, Art. 94 I Nr. 2 GG, |
Konkrete |