BNotO Bundesnotarordnung
BNotO
Bundesnotarordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag |
| 10 | Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung des Zugangs zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse .......... | 25,00 bis 250,00 € |
| 20 | Erteilung einer Auskunft aus notariellen Urkunden oder Verzeichnissen .......... Die Gebühr fällt nur einmal an, auch wenn mehrere Stellen mit der Erteilung der Auskunft befasst sind. | 20,00 bis 200,00 € |
| 30 | Gewährung der Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse:
| 10,00 € 20,00 € |
| 40 | Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Verwendung verschwiegenheitspflichtiger Inhalte für ein anderes Forschungsvorhaben .......... | 20,00 bis 100,00 € |
| 50 | Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Veröffentlichung verschwiegenheitspflichtiger Inhalte .......... | 20,00 bis 100,00 € |
Source: BMJ
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