BGB Bürgerliches Gesetzbuch
Auftrag u.Ä.
- 1.
- bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und
- 2.
- der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Zahler entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Zahlungsdiensterahmenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der zwischen den Parteien vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.
- 1.
- ist § 675x Absatz 1 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden und
- 2.
- kann von § 675x Absatz 2 bis 5 für die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs abgewichen werden.
Übersicht: Rechtshindernde Einwendungen, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einwendungen (Einreden)
Übersicht über rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen mit Beispielen, Hinweisen zum jeweiligen Prüfungsort und den prozessualen Besonderheiten.
[Hinweis: Lies von oben nach unten]
|
|
Rechtshindernde Einwendung |
Rechtsvernichtende Einwendung |
Rechtshemmende Einwendung = Einreden (im Sinne des materiellen Rechts) |
|
Beispiel |
|
|
|
|
Typische Wortlaute |
|
|
|
|
Prüfungsort |
I. Anspruch entstanden |
II. Anspruch erloschen |
III. Anspruch durchsetzbar |
|
Prozessuale Besonder-heit |
Berücksichtigung vor Gericht von Amts wegen |
Berücksichtigung vor Gericht von Amts wegen |
Berücksichtigung vor Gericht nur, wenn der auf eine Leistung verklagte Schuldner sich hierauf beruft |