BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGB AT
- 1.
- Lebenspartnern, solange die Lebenspartnerschaft besteht,
- 2.
- dem Kind und
- a)
- seinen Eltern oder
- b)
- dem Ehegatten oder Lebenspartner eines Elternteils
- 3.
- dem Vormund und dem Mündel während der Dauer des Vormundschaftsverhältnisses,
- 4.
- dem Betreuten und dem Betreuer während der Dauer des Betreuungsverhältnisses und
- 5.
- dem Pflegling und dem Pfleger während der Dauer der Pflegschaft.
Übersicht: Rechtshindernde Einwendungen, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einwendungen (Einreden)
Übersicht über rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen mit Beispielen, Hinweisen zum jeweiligen Prüfungsort und den prozessualen Besonderheiten.
[Hinweis: Lies von oben nach unten]
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Rechtshindernde Einwendung |
Rechtsvernichtende Einwendung |
Rechtshemmende Einwendung = Einreden (im Sinne des materiellen Rechts) |
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Beispiel |
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Typische Wortlaute |
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Prüfungsort |
I. Anspruch entstanden |
II. Anspruch erloschen |
III. Anspruch durchsetzbar |
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Prozessuale Besonder-heit |
Berücksichtigung vor Gericht von Amts wegen |
Berücksichtigung vor Gericht von Amts wegen |
Berücksichtigung vor Gericht nur, wenn der auf eine Leistung verklagte Schuldner sich hierauf beruft |