[Bay]StAErmPV
References
in § 3 [Bay]StAErmPV

[Bay]StAErmPV  
Ermittlungspersonen-Verordnung Staatsanwaltschaft

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtOrdnungsrecht

Polizei- & Ordnungsrecht

1Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind ferner die Verwaltungsangehörigen, die mit der Lebensmittelüberwachung im Außendienst beschäftigt sind, sofern sie mindestens zwei Jahre im Dienst dieser Verwaltung tätig sind. 2Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind auch die Verwaltungsangehörigen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sofern sie im Außendienst bei Lebensmittelkontrollen oder bei der Überwachung von Anbauvereinigungen im Sinne des Konsumcannabisgesetzes eingesetzt werden und mindestens zwei Jahre im Dienst der Verwaltung im Bereich gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen tätig sind. 3Soweit nach den Sätzen 1 und 2 Angestellte tätig werden sollen, müssen diese im öffentlichen Dienst stehen und das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Source: BAY
Imported:
Here are your Documents and notes
Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Polizei- & Ordnungsrecht
notes
for § 3 [Bay]StAErmPV
No notes available.