BayBO Bayerische Bauordnung
Baurecht
- 1.einen Abstand von der Grundstücksgrenze von mindestens 12 m,
- 2.von Gebäuden auf demselben Grundstück mit harter Bedachung einen Abstand von mindestens 12 m,
- 3.von Gebäuden auf demselben Grundstück mit Bedachungen, die die Anforderungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, einen Abstand von mindestens 24 m,
- 4.von Gebäuden auf demselben Grundstück ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m3Brutto-Rauminhalt einen Abstand von mindestens 5 m
- 1.der Nrn. 1 und 2 ein Abstand von mindestens 9 m,
- 2.der Nr. 3 ein Abstand von mindestens 12 m.
- 1.Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m3Brutto-Rauminhalt,
- 2.lichtdurchlässige Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen; brennbare Fugendichtungen und brennbare Dämmstoffe in nichtbrennbaren Profilen sind zulässig,
- 3.Dachflächenfenster, Lichtkuppeln und Oberlichte von Wohngebäuden,
- 4.Eingangsüberdachungen und Vordächer aus nichtbrennbaren Baustoffen,
- 5.Eingangsüberdachungen aus brennbaren Baustoffen, wenn die Eingänge nur zu Wohnungen führen.
- 1.lichtdurchlässige Teilflächen aus brennbaren Baustoffen in Bedachungen nach Abs. 1 und
- 2.begrünte Bedachungen
- 1.mindestens 1,25 m entfernt sein
- a)Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind, und
- b)Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, und
- a)
- 2.mindestens 0,50 m entfernt sein Solaranlagen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.
Übersicht: Bauleitpläne - insb. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Übersicht über die staatlichen Pläne zur Festlegung der Nutzungsarten von Bodenflächen; insb. die Unterschiede zw. Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.
- Inhaltsverzeichnis
- Ebenen der Raumplanung
- Bund: Raumordnung
- Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
- Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
- Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Ebenen der Raumplanung
Bund: Raumordnung
Zunächst nimmt der Bund die Raumordnung im gesamten Bundesgebiet vor (§§ 17 – 23 Raumordnungsgesetz; ROG).
Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
Auf dieser Basis entwickeln die einzelnen Länder landesweite Raumordnungspläne (Bezeichnungen variieren je Bundesland; z.B.: Landesentwicklungsplan) sowie Regionalpläne für Teilräume der Länder (§§ 13 – 16 ROG i.V.m. dem jeweiligen Landesplanungsgesetz).
Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
Auf dieser Basis stellen die Gemeinden Flächennutzungspläne (auch: vorbereitende Bauleitpläne) auf, die die geplanten städtebaulichen Entwicklungen in ihren Grundzügen darstellen.
Daraus entwickeln die Gemeinden letztlich für ein Teilgebiet der Gemeinde einzelne Bebauungspläne (auch: verbindliche Bauleitpläne), die als Satzung beschlossen rechtsverbindlich festlegen, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind.
Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
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Bauleitpläne |
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Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) |
Bebauungsplan (Verbindlicher Bauleitplan) |
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Inhalt |
Art der Bodennutzung nach vorauss. Bedürfnissen in Grundzügen |
Inhalt der §§ 2 – 14 BauNVO (§ 1 III BauNVO) |
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Bindungs-wirkung |
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Gebiet |
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