BayBO Bayerische Bauordnung
Baurecht
- 1.in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 feuerbeständig,
- 2.in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmend,
- 3.in Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 feuerhemmend
- 1.für Geschosse im Dachraum nur, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind; Art. 27 Abs. 4 bleibt unberührt,
- 2.nicht für Balkone, ausgenommen offene Gänge, die als notwendige Flure dienen.
- 1.in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 feuerbeständig,
- 2.in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 feuerhemmend
- 1.unter und über Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr, ausgenommen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
- 2.zwischen dem land- oder forstwirtschaftlich genutzten Teil und dem Wohnteil eines Gebäudes.
- 1.in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
- 2.innerhalb derselben Nutzungseinheit mit insgesamt nicht mehr als 400 m2in nicht mehr als zwei Geschossen,
- 3.im Übrigen, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind und Abschlüsse mit der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decke haben.
Übersicht: Bauplanungsrechtliche Bereiche – Beplanter (§ 30 BauGB) und unbeplanter Innenbereich (§ 31 BauGB) sowie Außenbereich (§ 35 BauGB)
Übersicht mit Definition und Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB), unbeplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB).
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Gebiet / Definition |
Zulässigkeit |
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§ 30 BauGB Geltungs-bereich / unbeplanter Innenbereich
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Qualifizierter Bebauungs-plan |
Gebiet eines Bebauungsplans, der gem. § 30 I BauGB allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften die folgenden Festsetzungen enthält:
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Gem. § 30 I BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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Einfacher Bebauungs-plan |
Gebiet eines Bebauungsplans, der auch nur eine der für einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 I BauGB erforderlichen Angeben nicht enthält (§ 30 III BauGB). |
Gem. § 30 I, III BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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Vorhaben-bezogener Bebauungs-plan |
I.d.R. vom Bauträger erarbeiteter und der Gemeinde vorgeschlagener Bebauungsplan für ein spezifisches Bauvorhaben auf seinem Grundstück, s. § 12 BauGB. |
Gem. § 30 II BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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§ 34 BauGB Unbeplanter Innenbereich
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Innenbereich = Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 I BauGB). Darüber hinaus fordert die Rspr., dass die Bebauung...
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Gem. § 34 I BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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§ 35 BauGB Außenb-ereich |
Außenbereich = Gesamter Bereich, der nicht in den räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans fällt und nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 I BauGB liegt (negative Definition). |
Unterteilung:
Privilegierte Vorhaben
Sonstige nicht-privilegiertes Vorhaben
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