BayBO Bayerische Bauordnung
Baurecht
- 1.in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 feuerbeständig,
- 2.in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmend,
- 3.in Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 feuerhemmend
- 1.für Geschosse im Dachraum nur, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind; Art. 27 Abs. 4 bleibt unberührt,
- 2.nicht für Balkone, ausgenommen offene Gänge, die als notwendige Flure dienen.
- 1.in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 feuerbeständig,
- 2.in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 feuerhemmend
- 1.unter und über Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr, ausgenommen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
- 2.zwischen dem land- oder forstwirtschaftlich genutzten Teil und dem Wohnteil eines Gebäudes.
- 1.in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
- 2.innerhalb derselben Nutzungseinheit mit insgesamt nicht mehr als 400 m2in nicht mehr als zwei Geschossen,
- 3.im Übrigen, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind und Abschlüsse mit der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decke haben.
Übersicht: Bauleitpläne - insb. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Übersicht über die staatlichen Pläne zur Festlegung der Nutzungsarten von Bodenflächen; insb. die Unterschiede zw. Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.
- Inhaltsverzeichnis
- Ebenen der Raumplanung
- Bund: Raumordnung
- Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
- Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
- Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Ebenen der Raumplanung
Bund: Raumordnung
Zunächst nimmt der Bund die Raumordnung im gesamten Bundesgebiet vor (§§ 17 – 23 Raumordnungsgesetz; ROG).
Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
Auf dieser Basis entwickeln die einzelnen Länder landesweite Raumordnungspläne (Bezeichnungen variieren je Bundesland; z.B.: Landesentwicklungsplan) sowie Regionalpläne für Teilräume der Länder (§§ 13 – 16 ROG i.V.m. dem jeweiligen Landesplanungsgesetz).
Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
Auf dieser Basis stellen die Gemeinden Flächennutzungspläne (auch: vorbereitende Bauleitpläne) auf, die die geplanten städtebaulichen Entwicklungen in ihren Grundzügen darstellen.
Daraus entwickeln die Gemeinden letztlich für ein Teilgebiet der Gemeinde einzelne Bebauungspläne (auch: verbindliche Bauleitpläne), die als Satzung beschlossen rechtsverbindlich festlegen, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind.
Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
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Bauleitpläne |
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Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) |
Bebauungsplan (Verbindlicher Bauleitplan) |
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Inhalt |
Art der Bodennutzung nach vorauss. Bedürfnissen in Grundzügen |
Inhalt der §§ 2 – 14 BauNVO (§ 1 III BauNVO) |
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Bindungs-wirkung |
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Gebiet |
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