[Bay]BezO
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in Art. 25 [Bay]BezO

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Bezirksordnung

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Kommunalrecht

1Der Bezirksausschuß ist ein vom Bezirkstag bestellter ständiger Ausschuß. 2Er bereitet die Verhandlungen des Bezirkstags vor und beschließt über die ihm vom Bezirkstag übertragenen Angelegenheiten. 3In der Geschäftsordnung (Art. 37) kann bestimmt werden, dass der Bezirkstag Empfehlungen der Fachausschüsse auch ohne Vorbereitung durch den Bezirksausschuss behandeln kann.
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