BauNVO Baunutzungsverordnung
Baurecht
| 1. | Wohnbauflächen | (W) |
| 2. | gemischte Bauflächen | (M) |
| 3. | gewerbliche Bauflächen | (G) |
| 4. | Sonderbauflächen | (S). |
| 1. | Kleinsiedlungsgebiete | (WS) |
| 2. | reine Wohngebiete | (WR) |
| 3. | allgemeine Wohngebiete | (WA) |
| 4. | besondere Wohngebiete | (WB) |
| 5. | Dorfgebiete | (MD) |
| 6. | dörfliche Wohngebiete | (MDW) |
| 7. | Mischgebiete | (MI) |
| 8. | urbane Gebiete | (MU) |
| 9. | Kerngebiete | (MK) |
| 10. | Gewerbegebiete | (GE) |
| 11. | Industriegebiete | (GI) |
| 12. | Sondergebiete | (SO). |
- 1.
- nach der Art der zulässigen Nutzung,
- 2.
- nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften
- 1.
- nicht Bestandteil des Bebauungsplans werden oder
- 2.
- in dem Baugebiet allgemein zulässig sind, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt.
- 1.
- nur einzelne oder mehrere der in dem Baugebiet allgemein zulässigen Nutzungen zulässig sind,
- 2.
- einzelne oder mehrere der in dem Baugebiet allgemein zulässigen Nutzungen unzulässig sind oder als Ausnahme zugelassen werden können oder
- 3.
- alle oder einzelne Ausnahmen, die in den Baugebieten nach den §§ 4 bis 9 vorgesehen sind, nicht zulässig oder, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt, allgemein zulässig sind.
Übersicht: Rechtsschutzmöglichkeiten im Baurecht
Übersicht über die prozessualen Rechtsschutzmöglichkeiten des Bauherren, des Nachbarn und der Gemeinde im Baurecht.
- Inhaltsverzeichnis
- Rechtsschutz des Bauherren
- Rechtsschutz des Nachbarn
- Rechtsschutz der Gemeinde
Rechtsschutz des Bauherren
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Begehr |
Unterfall |
Rechtsschutz |
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Erlass einer Bau-genehmigung |
Zurückstellung des Antrags nach § 15 BauGB |
Anfechtungsklage |
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Untätigkeit nach Antrag |
Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage |
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Versagung des Antrags
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Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage (§ 42 I Alt. 2 Var. 1 VwGO) |
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Genehmigung unter Auflagen |
Abtrennbare Neben-bestimmungen |
Isolierte Anfechtungsklage |
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Modifizierende Auflagen |
Verpflichtungsklage |
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Vorgehen gg. die Aufhebung einer Baugenehmigung |
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Anfechtungsklage |
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Nicht-Vornahme einer bauaufsichtlichen Maßnahme |
z.B. Beseitigung, Einstellung |
Anfechtungsklage |
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Vorgehen gg. die Festsetzungen eines Bauleitplans |
Bebauungsplan |
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Flächennutzungsplan |
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Rechtsschutz des Nachbarn
Hier gilt es zunächst zu beachten: Nur was durch die Baubehörde geprüft und mittels VA beschieden wurde, kann mittels Anfechtungsklage angegangen werden.
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Begehr |
Unterfall |
Rechtsschutz |
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Vorgehen gg. benachbarte bauliche Anlage
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Vorhaben, die im regulären Verfahren genehmigt wurden |
Es liegt eine Genehmigung (VA) vor, die die Vereinbarkeit mit Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bescheinigt und angefochten werden kann |
(Dritt-) Anfechtungsklage |
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Vorhaben, die im vereinfachten Verfahren genehmigt wurden |
Verletzung des Bauordnungsrechts (das nicht geprüft wurde) | ||
| Verletzung des Bauplanungsrechts (das geprüft wurde) |
Verpflichtungsklage auf bauaufsichts-rechtliche Maßnahme |
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Genehmigungs-freie Vorhaben sowie Vorhaben, die ihre Genehmigung überschreiten |
Es liegt keine Genegmigung (VA) vor, deren Bescheidungsinhalt angefochten werden kann | ||
Das Vorgehen des Nachbarn erfordert u.a. i.R.d. Klagebefugnis die Verletzung einer auch seinem Schutz dienenden Norm. Nach der Schutznormtheorie ist dies der Fall, wenn...
- die Norm nicht nur dem Allgemeinwohl, sondern zumindest auch dem Schutz eines von der Allgemeinheit abgrenzbaren Kreises Einzelner zu dienen bestimmt ist (siehe hierzu ausführlich die Übersicht: Drittschützende Normen im Baurecht) und
- der Nachbar zu dem geschützten Personenkreis gehört.
Rechtsschutz der Gemeinde
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Begehr |
Unterfall |
Rechtsschutz |
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Ersetzung des Einvernehmens (§ 36 BauGB) durch höhere Behörde (§ 10 II BauGB) |
Einvernehmen hat wegen des Eingriffs in komm. Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 II GG) Außenwirkung und ist daher VA |
Anfechtungsklage |
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Vorgehen gg. Bebauungsplan benachbarter Gemeinde |
- |
Normenkontrollverfahren |