BauGB Baugesetzbuch
Baurecht
- 1.
- zur Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen,
- 2.
- zur Durchführung von Erwerbsvorgängen,
- 3.
- zur Gründung oder Auflösung eines Unternehmens, dessen Geschäftszweck ausschließlich darauf gerichtet ist, als Sanierungsträger tätig zu werden.
- 1.
- der Erwerb eines Grundstücks durch eine Gemeinde oder durch einen Rechtsträger im Sinne der §§ 157 und 205 zur Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Hierzu gehört auch der Erwerb eines Grundstücks zur Verwendung als Austausch- oder Ersatzland im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen;
- 2.
- der Erwerb eines Grundstücks durch eine Person, die zur Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen oder zur Verwendung als Austausch- oder Ersatzland ein Grundstück übereignet oder verloren hat. Die Abgabenbefreiung wird nur gewährt
- a)
- beim Erwerb eines Grundstücks im Sanierungsgebiet, in dem das übereignete oder verlorene Grundstück liegt, bis zum Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme,
- b)
- in anderen Fällen bis zum Ablauf von zehn Jahren, gerechnet von dem Zeitpunkt ab, in dem das Grundstück übereignet oder verloren wurde;
- 3.
- der Erwerb eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks, soweit die Gegenleistung in der Hingabe eines in demselben Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks besteht;
- 4.
- der Erwerb eines Grundstücks, der durch die Begründung, das Bestehen oder die Auflösung eines Treuhandverhältnisses im Sinne des § 160 oder des § 161 bedingt ist.
Übersicht: Bauleitpläne - insb. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Übersicht über die staatlichen Pläne zur Festlegung der Nutzungsarten von Bodenflächen; insb. die Unterschiede zw. Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.
- Inhaltsverzeichnis
- Ebenen der Raumplanung
- Bund: Raumordnung
- Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
- Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
- Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Ebenen der Raumplanung
Bund: Raumordnung
Zunächst nimmt der Bund die Raumordnung im gesamten Bundesgebiet vor (§§ 17 – 23 Raumordnungsgesetz; ROG).
Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
Auf dieser Basis entwickeln die einzelnen Länder landesweite Raumordnungspläne (Bezeichnungen variieren je Bundesland; z.B.: Landesentwicklungsplan) sowie Regionalpläne für Teilräume der Länder (§§ 13 – 16 ROG i.V.m. dem jeweiligen Landesplanungsgesetz).
Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
Auf dieser Basis stellen die Gemeinden Flächennutzungspläne (auch: vorbereitende Bauleitpläne) auf, die die geplanten städtebaulichen Entwicklungen in ihren Grundzügen darstellen.
Daraus entwickeln die Gemeinden letztlich für ein Teilgebiet der Gemeinde einzelne Bebauungspläne (auch: verbindliche Bauleitpläne), die als Satzung beschlossen rechtsverbindlich festlegen, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind.
Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
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Bauleitpläne |
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Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) |
Bebauungsplan (Verbindlicher Bauleitplan) |
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Inhalt |
Art der Bodennutzung nach vorauss. Bedürfnissen in Grundzügen |
Inhalt der §§ 2 – 14 BauNVO (§ 1 III BauNVO) |
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Bindungs-wirkung |
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Gebiet |
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