BauGB Baugesetzbuch
Baurecht
- 1.
- der Entwurf des Bebauungsplans nach § 3 Absatz 2 im Internet veröffentlicht worden ist,
- 2.
- die Veröffentlichungsfrist nach § 3 Absatz 2 Satz 1 abgelaufen ist und
- 3.
- mit den Beteiligten die Verhandlungen nach § 87 Absatz 2 geführt und die von ihnen gegen den Entwurf des Bebauungsplans fristgemäß vorgebrachten Anregungen erörtert worden sind. Die Gemeinde kann in demselben Termin die Verhandlungen nach § 87 Absatz 2 führen und die Anregungen erörtern.
- 1.
- die Bezeichnung des Antragstellers und des betroffenen Grundstücks,
- 2.
- den wesentlichen Inhalt des Enteignungsantrags mit dem Hinweis, dass der Antrag mit den ihm beigefügten Unterlagen bei der Enteignungsbehörde eingesehen werden kann,
- 3.
- die Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen den Enteignungsantrag möglichst vor der mündlichen Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären, und
- 4.
- den Hinweis, dass auch bei Nichterscheinen über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.
Übersicht: Bauplanungsrechtliche Bereiche – Beplanter (§ 30 BauGB) und unbeplanter Innenbereich (§ 31 BauGB) sowie Außenbereich (§ 35 BauGB)
Übersicht mit Definition und Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB), unbeplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB).
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Gebiet / Definition |
Zulässigkeit |
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§ 30 BauGB Geltungs-bereich / unbeplanter Innenbereich
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Qualifizierter Bebauungs-plan |
Gebiet eines Bebauungsplans, der gem. § 30 I BauGB allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften die folgenden Festsetzungen enthält:
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Gem. § 30 I BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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Einfacher Bebauungs-plan |
Gebiet eines Bebauungsplans, der auch nur eine der für einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 I BauGB erforderlichen Angeben nicht enthält (§ 30 III BauGB). |
Gem. § 30 I, III BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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Vorhaben-bezogener Bebauungs-plan |
I.d.R. vom Bauträger erarbeiteter und der Gemeinde vorgeschlagener Bebauungsplan für ein spezifisches Bauvorhaben auf seinem Grundstück, s. § 12 BauGB. |
Gem. § 30 II BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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§ 34 BauGB Unbeplanter Innenbereich
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Innenbereich = Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 I BauGB). Darüber hinaus fordert die Rspr., dass die Bebauung...
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Gem. § 34 I BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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§ 35 BauGB Außenb-ereich |
Außenbereich = Gesamter Bereich, der nicht in den räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans fällt und nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 I BauGB liegt (negative Definition). |
Unterteilung:
Privilegierte Vorhaben
Sonstige nicht-privilegiertes Vorhaben
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