AktG
References
in § 116 AktG

AktG  
Aktiengesetz

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGesellschaftsrecht

Kapitalgesellschaftsrecht

Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gelten § 93 mit Ausnahme des Absatzes 2 Satz 3 über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder und § 15b der Insolvenzordnung sinngemäß. Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Sie sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn sie eine unangemessene Vergütung festsetzen (§ 87 Absatz 1).
Source: BMJ
Imported:
  • Create new documents or notes
    ... by clicking on or in the toolbar above the legal text.
Documents
for Kapitalgesellschaftsrecht
notes
for § 116 AktG
No notes available.