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VBVGVormünder- und Betreuervergütungsgesetz
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Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds

§ 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz§ 2 Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche§ 3 Stundensatz des Vormunds§ 4 Aufwendungsersatz des Vormunds§ 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine§ 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
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Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers

§ 7 Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers§ 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung§ 9 Fallpauschalen§ 10 Gesonderte Pauschalen§ 11 Aufwendungsersatz§ 12 Sonderfälle der Betreuung§ 13 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine§ 14 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde§ 15 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung§ 16 Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
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Schlussvorschriften

§ 17 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
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Übergangsregelungen

§ 18 Übergangsregelung§ 19 Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt habenAnlage (zu § 8 Absatz 1)
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